Zusammenfassung des Urteils OG 1993 19: Obergericht
Die Assurée, Frau N.________, hat eine schwere depressive Störung, die als mittelschwerer depressiver Zustand mit somatischem Syndrom klassifiziert wird. Sie leidet unter einer starken depressiven Stimmung, Schlafstörungen, Erschöpfung, Angstzuständen und Kopfschmerzen. Die Expertin, Dr. K.________, bestätigt die Schwere der depressiven Symptomatik. Zudem diagnostiziert sie bei Frau N.________ eine schwere Persönlichkeitsstörung mit paranoiden, borderline und impulsiven Merkmalen, was zu Schwierigkeiten in zwischenmenschlichen Beziehungen und im beruflichen Umfeld führt. Die Expertin empfiehlt aufgrund dieser Störungen keine Tätigkeit mit Hierarchiestrukturen. Die Einschätzung der Expertin steht im Widerspruch zur vorherigen Expertise und bestätigt die Unmöglichkeit einer regulären Erwerbstätigkeit für Frau N.________ aufgrund ihrer Persönlichkeitsstörung.
Kanton: | LU |
Fallnummer: | OG 1993 19 |
Instanz: | Obergericht |
Abteilung: | II. Kammer |
Datum: | 24.12.1992 |
Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. |
Leitsatz/Stichwort: | § 122 Abs. 2 ZPO findet auf das Scheidungsverfahren nur beschränkt Anwendung. |
Schlagwörter : | Recht; Scheidung; Rechtsantwort; Abweisung; Anträge; Nebenfolgen; Gericht; Gerichtsverhandlung; Bundesrecht; Scheidungsverfahren; Rechtsprechung; Scheidungsklage; Bundesrechts; Gelegenheit; Klage; Zeitpunkt; Erklärungen; Ausschluss; Ansprüchen; Widerklage; Verteidigungsrechte; Beweisanträge; Scheidungsoder; Trennungsbegehren; Ausnahmen; Aussprechen; Prozessvorschriften |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | 95 II 65; 95 II 67; |
Kommentar: | - |
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